In Schwarzenburg setzt sich der Ständige Stimmausschuss aus fünf Mitgliedern zusammen. Bei Urnenwahlen (Bund, Kanton, Gemeinde) wird der Ständige Stimmausschuss vom Verwaltungspersonal und durch die Stimmberechtigten beim Auszählen unterstützt.
Die Aufgaben des Stimm- und Wahlausschusses sind im Gesetz über die politischen Rechte (GPR) BSG 141.1 sowie in der dazu gehörenden Verordnung geregelt. Der Stimm- und Wahlausschuss
- sorgt für Ruhe und Ordnung im Abstimmungslokal
- verhindert gesetzwidrige Handlungen
- gewährleistet den Urnendienst
- prüft die Stimmrechtsausweise
- ermittelt die Ergebnisse
- beurteilt die Gültigkeit von Wahl- oder Stimmzetteln