Die Sozialkommission behandelt und erledigt die Aufgaben im Bereich Sozialhilfe im Rahmen des übergeordneten Rechts selbständig und in eigener Verantwortung. Sie ist zuständig für:
- die Beaufsichtigung der Sozialdienste
- die Unterstützung der Sozialdienste
- die Erfassung und Behandlung allgemeiner sozialer Probleme
- die Planung sozialer Einrichtungen
- die Kontrolle subventionierter sozialer Einrichtungen
- die Klärung von Grundsatzfragen betreffend Hilfsmassnahmen im Bereich Sozialhilfe
- die Prüfung der Umsetzung beschlossener Massnahmen
- weitere Aufgaben, die ihr der Gemeinderat zuweist