Aufgrund der Überbauung des Lindenareals müssen einige Parkplätze dauerhaft oder temporär aufgehoben werden.
Der Gemeinderat von Schwarzenburg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgende Anordnung:
Dauerhafte Aufhebung
- von 4 Parkplätzen der blauen Zone auf dem Dorfplatz
- von 2 Parkplätzen der blauen Zone vor der Liegenschaft Dorfplatz 12
- von 4 Parkplätzen der blauen Zone auf dem Dorfplatz
- von 1 Parkplatz bei der Liegenschaft Dorfstrasse 2