Innert der reglementarisch festgesetzten Frist sind folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Verhältniswahlverfahren (Proporz)
6 Mitglieder des Gemeinderates
Liste Nr. 1 SP-SLM-GRÜNE
01.01 Rohrbach Urs, 1983, Archäologe, Zumholz 12, 3157 Milken
01.02 Walther Barbara, 1960, Apothekerin, Flüehli 35, 3150 Schwarzenburg (bisher)
01.03 Sauter Strasser Kathrin, 1972, Gymnasiallehrerin, Feldmoosstrasse 4, 3150 Schwarzenburg (bisher)
01.04 Stucki Franziska, 1985, Bauingenieurin, Langenwilweg 24, 3150 Schwarzenburg
01.05 von Bergen Michael, 1991, Orthopädieschuhmacher, Götschmannsriedstrasse 58, 3183 Albligen
01.06 Klopfenstein Martin, 1978, Architekt, Flüehli 10, 3150 Schwarzenburg
Liste Nr. 2 bürgerlich-schwarzenburg
02.01 Mischler Barbara, 1970, Kauffrau/Bid Managerin, Henzischwand 9, 3152 Mamishaus (bisher)
02.02 Vifian Niklaus, 1969, Landwirt/Kaufmann, Thunstrasse 59, 3152 Mamishaus (bisher)
02.03 Pflugshaupt Anja, 1985, Bürofachfrau/Hausfrau, Höhenscheuer 11, 3157 Milken (bisher)
02.04 Remund Karin, 1968, Dipl.-Ing. (FH), Unterwahlern 27, 3150 Schwarzenburg (bisher)
02.05 Beyeler Daniel, 1969, Kaufmann/Verkaufskoordinator, Hintermutten 3, 3152 Mamishaus
02.06 Zorzi Monika, 1968, Desktop-Publisherin/Sachbearbeiterin, Alte Bernstrasse 12, 3148 Lanzenhäusern
Mehrheitswahlverfahren (Majorz)
Gemeindepräsident*in
SP-SLM-Grüne
Rohrbach Urs, 1983, Archäologe, Zumholz 12, 3157 Milken (bisher)
bürgerlich-schwarzenburg
Remund Karin, 1968, Dipl.-Ing. (FH), Unterwahlern 27, 3150 Schwarzenburg
Wahllokale, Öffnungszeiten und Stimmabgabe
Hauptbüro Schwarzenburg (Oberstufenzentrum Schwarzenburg):
Sonntag, 8. September 2024, 10.00 – 11.30 Uhr
Filialbüros Albligen (Schulhaus), Tännlenen (Schulhaus) und Lanzenhäusern (Kindergarten):
Sonntag, 8. September 2024, 10.00 – 11.00 Uhr
Die briefliche Stimmabgabe kann ab Erhalt des Wahlmaterials bis Sonntag, 8. September 2024, 08.00 Uhr, im Briefkasten der Gemeindeverwaltung (Gemeindehaus Parterre) erfolgen.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Frauen und Männer, welche:
das 18. Altersjahr zurückgelegt haben,
das Schweizerbürgerrecht besitzen,
mindestens seit drei Monaten im Gemeindegebiet von Schwarzenburg wohnhaft sind.
Nicht stimmberechtigt sind Personen, die unter umfassender Beistandschaft stehen.
Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten geben ihre Stimme persönlich an der Urne oder brieflich ab. Wer brieflich stimmt, kann seine Stimme von einem beliebigen Ort der Schweiz aus absenden, sie bei der Gemeindeverwaltung abgeben oder bis Sonntag, 8. September 2024, 08.00 Uhr, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung (Gemeindehaus Parterre) einwerfen. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Wahlmaterials zulässig. Wird die Sendung der Post übergeben, muss sie bis spätestens am Freitag vor dem Wahltag eintreffen.
Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht möglich.
Ist es einem*er Stimmbürger*in wegen Invalidität nicht möglich, die für die Stimmabgabe nötigen Handlungen selbst vorzunehmen, so kann die Hilfe eines Mitgliedes des Stimmausschusses in Anspruch genommen werden.
Stimmregister der Einwohnergemeinde Schwarzenburg
Das Stimmregister steht den Stimmberechtigten zur Einsichtnahme offen. Bis zum 5. Tag vor der Abstimmung hat jede stimmberechtigte Person das Recht, die Berichtigung des Stimmregisters zu verlangen.
Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können von der Stimmregisterführerin (Schalter Einwohnerdienste) ein Doppel verlangen. Das Begehren muss spätestens am Freitag vor dem Wahltag, 17.00 Uhr, persönlich unter Vorweisung eines amtlichen Ausweises gestellt werden.
Ausmittlung
Die Ausmittlung der Wahlresultate erfolgt im Hauptbüro in Schwarzenburg (Oberstufenzentrum Schwarzenburg) sowie im Gemeindehaus Schwarzenburg (EDV).
Gemeinderat Schwarzenburg