Der Sozialdienst Schwarzenburg unterstützt Personen, die für ihren Lebensunterhalt nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen können oder die über keine anderen Hilfsangebote verfügen. Anspruchsberechtigt sind bedürftige
- Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz in der Gemeinde,
- Ausländerinnen und Ausländer mit B- und C-Ausweis.
Die persönliche und wirtschaftliche Hilfe wird auf der Basis einer individuellen Zielvereinbarung gewährt. Nebst den dort vereinbarten Zielen gilt die soziale und berufliche Integration immer als oberstes Ziel. Zudem kann die Gewährung der Sozialhilfe mit Weisungen verbunden werden, soweit dadurch die Bedürftigkeit vermieden, behoben oder vermindert oder eigenverantwortliches Handeln gefördert wird.
Wie erhalte ich Sozialhilfe?
Bitte füllen Sie das Formular Gesuch um Sozialhilfe vollständig aus und senden Sie dieses mit den nötigen Dokumenten (im Gesuch erwähnt) in Papierform an den Sozialdienst Schwarzenburg zurück. Das Formular kann auch telefonisch beim Sozialdienst angefordert werden.
Sobald der Sozialdienst das Gesuch mit den dazugehörigen Dokumenten erhalten hat, wird dieses bearbeitet und auf Vollständigkeit überprüft. Danach kontaktier Sie dieser schriftlich oder telefonisch und informiert Sie über das weitere Vorgehen. Der Anspruch auf Sozialhilfe entsteht ab dem Zeitpunkt, an dem das ausgefüllte Gesuch sowie alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.