Die Gemeindewahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 finden am 8. September 2024 statt.
Es sind zu wählen:
- nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz):
- nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz):
- der*die Gemeindepräsidentin*in
- der*die Gemeindeversammlungsleiter*in
- der*die Gemeindeversammlungsleiter*in-Stv.
- eine deutliche Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe;
- die vorgeschlagenen Personen mit Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse;
- die Unterschrift von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten (mit Name, Vorname, Jahrgang und Wohnadresse)
- Anmeldung für die Teilnahme: Juni 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung;
- Ablieferung Werbematerial (inkl. ausseramtliche Wahlzettel):