Aufgrund der Überbauung des Lindenareals müssen einige Parkplätze dauerhaft oder temporär aufgehoben werden.
Der Gemeinderat von Schwarzenburg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgende Anordnung:
Dauerhafte Aufhebung
- von 4 Parkplätzen der blauen Zone auf dem Dorfplatz
- von 2 Parkplätzen der blauen Zone vor der Liegenschaft Dorfplatz 12
Temporäre Aufhebung (während der Baustelle)
- von 4 Parkplätzen der blauen Zone auf dem Dorfplatz
- von 1 Parkplatz bei der Liegenschaft Dorfstrasse 2
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Entfernen der Parkplatzmarkierungen oder Anbringen von Parkverbotstafeln in Kraft.
Schwarzenburg, 8. Juli 2024
Der Gemeinderat