Die Ortsplanung dient der räumlichen Entwicklung des Gemeindegebietes durch grundeigentümerverbindliche Festlegung der baulichen Nutzungsmöglichkeiten (Zonenplan und Baureglement), Vorzeichnung und Koordination der weiteren Entwicklung durch Konzepte und Richtpläne (z.B. Verkehrsrichtplan, Leitbild Gemeindeentwicklung).
Die Beratung und Unterstützung bildet einen wichtigen Dienstleistungsbereich der Raumplanung und dient zur einfacheren Abwicklung von Planungsgeschäften. Nehmen Sie frühzeitig mit der Abteilung Raumplanung Kontakt auf.